newsletter
service
Zum WLSB

Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung

Seit dem Jahr 1952 können auch Menschen mit Behinderung das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Ab einem dauerhaften Grad der Behinderung von 20 ist es möglich, sich für das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen anzumelden. Der Anforderungskatalog hängt dabei von der Art und dem Grad der Beeinträchtigung ab. In jedem Fall ist jedoch der Nachweis der Schwimmfähigkeit erforderlich.

Auskünfte über das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung und auch welche Prüfer im Sportkreis berechtigt sind, dieses Sportabzeichen abzunehmen, erteilt Karl-Heinz Gfrörer (Tel. 0172 / 735 1006; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

 

Handbuch zur Sportabzeichen-Abnahme bei Menschen mit Behinderung 

pdf Handbuch (11.65 MB)

Unsere Partner

Wir benutzen Cookies
„Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.“ Bitte bestätigen Sie, dass Sie mit der Verwendung einverstanden sind.